„Stille SMS“ – wenn der Staat weiß wo du bist

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„Stille SMS“ – wenn der Staat weiß wo du bist – Handyortung, Handytracker – diese Begriffe kennt man in erster Linie aus der Werbung der Handy-Abo Anbieter. Dort wird in der Regel im Kleingedruckten angegeben, dass der Service nur funktioniert, wenn der Überwachte eingewilligt hat. Ohne eine solche Einwilligung kann und darf die Überwachung nicht stattfinden. Zumindest auf privater Ebene, denn der Staat und die staatlichen Behörden, wie Polizei, Zoll und Verfassungsschutz haben per Gesetz weitreichende Überwachungsbefugnisse zugeschrieben bekommen, die kaum ein Nutzer kennt.

So dürfen die Behörden mittlerweile von den Providern auch die Standortdaten eines Handys erfragen. Dazu wird ein Ortungsimpuls (eine sogenannte „stille SMS“) an das Handy gesendet, dass dann Verbindung aufnimmt. Über die Zuordnung der Funkzelle kann man anhand dieser Ortung auf wenige Meter genau bestimmen, wo sich ein Überwachter gerade aufhält. Eine Funkzelle kann dabei (je nach Topografie) mehrere hundert Meter groß sein, so dass man den Ort nicht absolut genau bestimmen kann. Für eine ungefähre Angabe sowie die Erstellung eines Bewegungsprofiles reicht es aber auf jeden Fall.

Stille SMS können dabei an jeden Anbieter und an jeden Discounter geschickt werden, sie sind auch unabhängig vom Netz. Es macht also keinen Unterschied, ob man Telekom Tarife nutzt, eine Vodafone Flat hat, O2 Free Verträge benutzt oder eine Prepaid Karte sein eigen nennt – Stille SMS durch die Behörden sind in jedem Fall möglich.

Deutliche Zunahme bei der Nutzung von Stillen SMS

Die Behörden nutzen diese Möglichkeiten massiv aus. Allein im Jahr 2017 wurden 255.874 stille SMS durch die Polizei verschickt. Das Bundeskriminalamt (BKA) nutzte diese Möglichkeit 96.314 Mal, das Bundesamt für Verfassungsschutz 107.852 Mal und die Zollfahndungsbehörden verschickten sogar 236.617 Ortungsimpulse. Für dieses Jahr liegen noch keine Zahlen vor aber es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Abfragen nach unten verändert haben. Auch andere Behörden nutzen Stille SMS. Bei Netzpolitik schreibt man dazu:

Bundesbehörden nutzen Mobiltelefone in steigendem Maße als Ortungswanzen. Das ergibt sich aus der Halbjahresübersicht, die das Bundesministerium des Innern (BMI) kürzlich auf eine parlamentarische Anfrage veröffentlicht hat. Demnach verschickte die Bundespolizei im 2. Halbjahr 50.654 „Stille SMS“, vorher waren es noch 38.990. Eine Abnahme verzeichnen nur die Zahlen für das Bundeskriminalamt (BKA). In der zweiten Jahreshälfte hat die Behörde 21.337 „Stille SMS“ versandt, rund ein Drittel weniger als zuvor.

Die gesetzliche Grundlage für die Stille SMS

In der Rgeel beziehen sich die Behörden bei der Stillen SMS auf die Gefahrenabwehr nach §20L Bundeskriminalamtgesetz (BKAG):

Das Bundeskriminalamt kann ohne Wissen des Betroffenen die Telekommunikation einer Person überwachen und aufzeichnen,
    1. 1. die entsprechend § 17 oder § 18 des Bundespolizeigesetzes verantwortlich ist, und dies zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt, geboten ist,
    2. 2.bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Straftaten gemäß § 4a Abs. 1 Satz 2 vorbereitet,
      3. bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie für eine Person nach Nummer 1 bestimmte oder von dieser herrührende Mitteilungen entgegennimmt oder weitergibt, oder
    3. 4. bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Person nach Nummer 1 deren Telekommunikationsanschluss oder Endgerät benutzen wird,und die Abwehr der Gefahr oder Verhütung der Straftaten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden

Andere Behörden setzen teilweise auch auf andere Rechtsgrundlagen, prinzipiell muss es aber ein passendes Gesetz für den Einsatz geben.

Handys sind damit also eine gute Möglichkeit geworden, Nutzer zu überwachen und auszuspionieren. Die gesetzlichen Regelungen scheinen dabei wieder einmal nicht mit den technischen Möglichkeiten Schritt zu halten. Die Politik hat es in den letzten Jahren versäumt die Befugnisse in diesem Bereich klar zu regeln.

Wer die Überwachung auf diese Art und Weise entgehen will, muss das Handy im übrigen komplett deaktivieren. Dazu reicht es nicht, das Gerät nur auszuschalten, es darf keine Simkarte im Gerät sein oder zumindest der Akku muss entfernt werden.

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